Handfeuerwaffen der Piraten: Unterschied zwischen den Versionen

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{{DescrBox|Im Gegensatz zu den [[Militärische Handfeuerwaffen|Handfeuerwaffen der Militärs]] sind die in Piratenkreisen beliebten Versionen von den meisten Völkern geächtet und verboten worden. Dies betrifft vor allem die seltene EMB-42, da sie überwiegend dazu dient, dem Opfer unerträgliche Schmerzen zuzufügen, indem sie die Molekularstrukturen eines lebenden Wesens buchstäblich auseinander reißt.}}
{{DescrBox|Im Gegensatz zu den [[Militärische Handfeuerwaffen|Handfeuerwaffen der Militärs]] sind die in Piratenkreisen beliebten Versionen von den meisten Völkern geächtet und verboten worden. Dies betrifft vor allem die seltene EMB-42, da sie überwiegend dazu dient, dem Opfer unerträgliche Schmerzen zuzufügen, indem sie die Molekularstrukturen eines lebenden Wesens buchstäblich auseinander reißt. Eine weitere Waffe, die unter das Verbot fällt, ist die sogenannte Sklavenklinge. Dabei handelt es sich nicht um eine Stich- oder Hiebwaffe, wie der Name vermuten ließe, sondern um eine Hochenergie-Plasmawaffe, die sich durch lebendes Gewebe frisst wie ein Plasmawerfer durch einen Schiffsrumpf. Waffen dieser Art sind verboten und werden von Patrouillen nicht beschlagnahmt, sondern sofort vernichtet.}}
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[[Kategorie:Nichtproduzierbare Handelsgüter]]
[[Kategorie:Nichtproduzierbare Handelsgüter]]

Version vom 28. Dezember 2006, 14:43 Uhr

Handfeuerwaffen der Piraten X2
Verkaufswert S Cr.
Transportklasse Vorlage:Transportklassen/4
Volumen ?